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Trennung und Scheidung - Angebote und Möglichkeiten der Konfliktlösung

I)   Möglichkeiten, um zu einer einvernehmlichen Scheidung zu kommen:

1. Direkte Einigung zwischen den Parteien

Die Parteien können versuchen, sich direkt zu einigen. Die erfolgte Einigung formulieren wir aus und begleiten Sie durch das Verfahren.

2. Einschaltung von Rechtsanwälten

Wenn die Parteien sich nicht über alle Nebenfolgen einigen können, kann ein gemeinsames Scheidungsbegehren gestellt und zur Herbeiführung einer Einigung hinsichtlich der Nebenfolgen, einer oder zwei Rechtsanwälte beauftragt werden.

In der Praxis ist es häufig zweckmässig, vor allem, wenn es um die Regelung komplizierter Fragen und um echte Interessengegensätze geht, dass jeder Ehegatte seinen eigenen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Mit deren Hilfe kann eine einvernehmliche Regelung erarbeitet werden.

Liegt ein gemeinsames Scheidungsbegehren vor oder sind die Parteien bereits mehr als 2 Jahre getrennt und können sie sich nicht über die Nebenfolgen einigen, vertreten wir die Interessen vor Gericht.

3. Scheidungsmediation

Neben dem klassischen Weg der Scheidungsvereinbarung können die Ehegatten auch durch Mediation zu einvernehmlichen Regelungen der Trennungs- und Scheidungsfolgen kommen. Auch bei uns ist dieser Weg möglich.

II)  Wir bieten an:

  1. Orientierung über Rechte und Ansprüche in jeder Phase des Verfahrens
  2. Mitwirkung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin an der Erstellung einer Konvention
  3. Mitwirkung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zur Vertretung der Interessen einer Partei
  4. Mitwirkung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Gerichtsverfahren bei einer strittigen Regelung der Nebenfolgen
  5. Mediation
by creaktiv design Rossi • von Koenig, Advokaturbureau, Oberer Graben 3, 9000 St. Gallen, Tel. +41 (0)71 228 33 11, Fax +41 (0)71 228 33 19