| I) Möglichkeiten,
um zu einer einvernehmlichen Scheidung zu kommen:
1. Direkte Einigung
zwischen den Parteien
Die Parteien können
versuchen, sich direkt zu einigen. Die erfolgte Einigung formulieren wir
aus und begleiten Sie durch das Verfahren.
2. Einschaltung von
Rechtsanwälten
Wenn die Parteien sich
nicht über alle Nebenfolgen einigen können, kann ein gemeinsames
Scheidungsbegehren gestellt und zur Herbeiführung einer Einigung
hinsichtlich der Nebenfolgen, einer oder zwei Rechtsanwälte beauftragt
werden.
In der Praxis ist es
häufig zweckmässig, vor allem, wenn es um die Regelung komplizierter
Fragen und um echte Interessengegensätze geht, dass jeder Ehegatte
seinen eigenen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.
Mit deren Hilfe kann eine einvernehmliche Regelung erarbeitet werden.
Liegt ein gemeinsames
Scheidungsbegehren vor oder sind die Parteien bereits mehr als 2 Jahre
getrennt und können sie sich nicht über die Nebenfolgen einigen,
vertreten wir die Interessen vor Gericht.
3.
Scheidungsmediation
Neben dem klassischen
Weg der Scheidungsvereinbarung können die Ehegatten auch durch Mediation
zu einvernehmlichen Regelungen der Trennungs- und Scheidungsfolgen
kommen. Auch bei uns ist dieser Weg möglich.
II) Wir bieten an:
- Orientierung über
Rechte und Ansprüche in jeder Phase des Verfahrens
- Mitwirkung eines
Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin an der Erstellung einer
Konvention
- Mitwirkung als
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zur Vertretung der Interessen einer
Partei
- Mitwirkung als
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Gerichtsverfahren bei einer
strittigen Regelung der Nebenfolgen
- Mediation
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